Betriebsratswahlen

 

Betriebsratswahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und der dazu­ge­hö­ri­gen Wahlordnung (BetrVGDV1WO) sind bestimmt durch Formalitäten und Vorschriften. Die Gefahr der Wahlanfechtung steigt mit zuneh­men­der Komplexität und Betriebsgröße. Wir unter­stüt­zen Wahlvorstände in der Planung und Durchführung sämt­li­cher Maßnahmen, die das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung verlangt.

Betriebsratswahlen

 

Betriebsratswahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und der dazu­ge­hö­ri­gen Wahlordnung (BetrVGDV1WO) sind bestimmt durch Formalitäten und Vorschriften. Die Gefahr der Wahlanfechtung steigt mit zuneh­men­der Komplexität und Betriebsgröße. Wir unter­stüt­zen Wahlvorstände in der Planung und Durchführung sämt­li­cher Maßnahmen, die das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung verlangt.

Mitbestimmung braucht Sicherheit – Wahlen zuverlässig und sicher organisieren

Wahlen 4.0 in der Mitbestimmung – Betriebsratswahlen revisionssicher durchführen

Die interPartner GmbH bie­tet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket zu Betriebsratswahlen. Wir ver­fü­gen über die ent­spre­chen­den digi­ta­len Werkzeuge, die not­wen­di­ge Expertise und jah­re­lan­ge Erfahrung, um sie von der Wahlvorbereitung über die unmit­tel­ba­re Wahl bis zur Nachbereitung zu beglei­ten. Mit der Wahlvorstandssoftware Votum mini­mie­ren wir den Aufwand für Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Wahl und sor­gen zugleich für ein revi­si­ons­si­che­res und trans­pa­ren­tes Verfahren. Dabei steht immer im Vordergrund, Ihren eige­nen, höchs­ten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, ins­be­son­de­re im Hinblick auf eine gehei­me Wahl, gerecht zu wer­den. Keine der ver­ar­bei­te­ten Daten gera­ten in die Hände des Arbeitgebers.

Unsere Leistungen für Sie

Sie kön­nen stets aus einem gro­ßen Spektrum unse­rer Leistungen wäh­len und sind nicht dar­an gebun­den, uns in jedem Wahlschritt dabei haben zu müs­sen. Gerne über­neh­men wir alle Aufgaben der Wahlvorbereitung, der Wahlbegleitung, der unmit­tel­ba­ren Wahl und der Wahlnachbereitung. Neben den direk­ten wahl­be­zo­ge­nen Leistungen über­neh­men wir selbst­ver­ständ­lich auch admi­nis­tra­ti­ve Aufgaben wie den Druck und Versands von Briefwahlunterlagen.

Kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder über unse­ren Live Chat, wenn Sie mehr zu unse­ren Einzelleistungen oder unse­rem Rundum-Sorglos-Paket wis­sen möchten!

Referenzen

Egal, wie groß Ihr Betrieb ist: Unsere Lösungen las­sen sich stets auf Ihre Bedürfnisse anpas­sen! Sollten Sie sich unsi­cher sein, ob wir für Sie infra­ge kom­men, rufen Sie uns an, wir nen­nen Ihnen gern einen geeig­ne­ten Ansprechpartner unse­rer Kunden.

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Die Wahlvorstandssoftware Votum

Votum ist das Herzstück aller Arbeiten um die Wählerliste. Mit Votum unter­stüt­zen wir den Wahlvorstand, doku­men­tie­ren alle Veränderungen an der Wählerliste, leis­ten die kon­kre­te Wahldurchführung und sichern die Wählerliste digi­tal – bis hin zur Erstellung der digi­ta­len Wahlakte. Ob Vorbereitung, Dokumentation oder Auszählung – Votum ist in allen Schritten dabei!

Geben Sie Ihr Votum für Votum! Kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder über unse­ren Live Chat, wenn Sie mehr zu unse­ren Einzelleistungen oder unse­rem Rundum-Sorglos-Paket wis­sen möchten!

Mitbestimmung braucht Sicherheit – Wahlen zuverlässig und sicher organisieren

Wahlen 4.0 in der Mitbestimmung – Betriebsratswahlen revisionssicher durchführen

Die interPartner GmbH bie­tet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket zu Betriebsratswahlen. Wir ver­fü­gen über die ent­spre­chen­den digi­ta­len Werkzeuge, die not­wen­di­ge Expertise und jah­re­lan­ge Erfahrung, um sie von der Wahlvorbereitung über die unmit­tel­ba­re Wahl bis zur Nachbereitung zu beglei­ten. Mit der Wahlvorstandssoftware Votum mini­mie­ren wir den Aufwand für Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Wahl und sor­gen zugleich für ein revi­si­ons­si­che­res und trans­pa­ren­tes Verfahren. Dabei steht immer im Vordergrund, Ihren eige­nen, höchs­ten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, ins­be­son­de­re im Hinblick auf eine gehei­me Wahl, gerecht zu wer­den. Keine der ver­ar­bei­te­ten Daten gera­ten in die Hände des Arbeitgebers.

Unsere Leistungen für Sie

Sie kön­nen stets aus einem gro­ßen Spektrum unse­rer Leistungen wäh­len und sind nicht dar­an gebun­den, uns in jedem Wahlschritt dabei haben zu müs­sen. Gerne über­neh­men wir alle Aufgaben der Wahlvorbereitung, der Wahlbegleitung, der unmit­tel­ba­ren Wahl und der Wahlnachbereitung. Neben den direk­ten wahl­be­zo­ge­nen Leistungen über­neh­men wir selbst­ver­ständ­lich auch admi­nis­tra­ti­ve Aufgaben wie den Druck und Versands von Briefwahlunterlagen.

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Referenzen

Egal, wie groß Ihr Betrieb ist: Unsere Lösungen las­sen sich stets auf Ihre Bedürfnisse anpas­sen! Sollten Sie sich unsi­cher sein, ob wir für Sie infra­ge kom­men, wer­fen Sie doch ein­fach einen Blick auf unse­re Referenzen!

Kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder über unse­ren Live Chat, wenn Sie mehr zu unse­ren Einzelleistungen oder unse­rem Rundum-Sorglos-Paket wis­sen möchten!

Die Wahlvorstandssoftware Votum

Votum ist das Herzstück aller Arbeiten um die Wählerliste. Mit Votum unter­stüt­zen wir den Wahlvorstand, doku­men­tie­ren alle Veränderungen an der Wählerliste, leis­ten die kon­kre­te Wahldurchführung und sichern die Wählerliste digi­tal – bis hin zur Erstellung der digi­ta­len Wahlakte. Ob Vorbereitung, Dokumentation oder Auszählung – Votum ist in allen Schritten dabei!

Geben Sie Ihr Votum für Votum! Kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder über unse­ren Live Chat, wenn Sie mehr zu unse­ren Einzelleistungen oder unse­rem Rundum-Sorglos-Paket wis­sen möchten!

Warum mit VOTUM arbeiten?

Revisionssicher und Transparent

Votum ist eine spe­zi­el­le, die Wahlprozesse bei Aufsichtsratswahlen unter­stüt­zen­de Software. Sie berück­sich­tigt die Vorgaben der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, sorgt für Transparenz von Entscheidungen und pro­to­kol­liert alle Arbeiten rund um die Wählerliste.

Insbesondere die vom Bundesarbeitsgericht beton­ten Grundsätze der gehei­men Wahl nach § 14 BetrVG gel­ten auch für Aufsichtsratswahlen. Die Stimmabgabe des Wählers darf nie­man­dem ande­ren bekannt werden.

 

WÄHLER SCHÜTZEN

Trotz Anspruch des Arbeitgebers auf Einsicht in die Wahlakten gilt dies nicht für Bestandteile der Akte, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten ein­zel­ner wahl­be­rech­tig­ter Arbeitnehmer zulas­sen, wie z. B. die vom Wahlvorstand mit Stimmabgabevermerken ver­se­he­ne Wählerliste (s.a. BAG, Beschluss vom 27.7.2005 – 7 ABR 54/ 04).

Kein Zugriff für Administratoren

Aus Sicht des Gerichts gel­ten IT-Systemadministratoren als Funktion des Arbeitgebers und sind daher nicht berech­tigt, elek­tro­nisch geführ­te Wählerlisten ein­zu­se­hen. Die viel­fach geüb­te Praxis, Wählerlisten mit Hilfe des Arbeitgebers in des­sen IT-Systemen zu füh­ren, hält dem­nach einer gericht­li­chen Überprüfung nur nach Berücksichtigung obi­ger Auflagen stand.

Votum erfüllt die­se Auflagen durch ein eige­nes, der Systemadministration unzu­gäng­li­ches Rechtekonzept. Einzig der Wahlvorstand ver­gibt die Lese- und Schreibrechte an der Wählerliste, ein exter­ner Zugriff ist nicht möglich.

Durch die straf­fe Prozessführung wer­den ins­be­son­de­re orga­ni­sa­to­risch schwie­ri­ge Situationen, die durch eine hohe Zahl von betrieb­li­chen Wahlvorständen oder durch eine star­ke räum­li­che Verteilung des Unternehmens ent­ste­hen, entschärft.

Die Integration von Arbeitsabläufen hilft, die Personalkosten gegen­über hän­disch durch­ge­führ­ten Wahlvorbereitungen dras­tisch zu senken.

Digitale Auszählung

Wir sorgen für maximale Transparenz

Die Mitbestimmungsgesetzgebung erlaubt den Einsatz von Wahlgeräten. Allerdings ste­hen die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt frei­ge­ge­be­nen Wahlgeräte in der öffent­li­chen Kritik. Am 3. März 2009 erklär­te das Bundesverfassungsgericht die Bundeswahlgeräteverordnung für ver­fas­sungs­wid­rig, da die­se „nicht sicher­stellt, dass nur sol­che Wahlgeräte zuge­las­sen und ver­wen­det wer­den, die den ver­fas­sungs­recht­li­chen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen“.

Wir neh­men die­se Kritik ernst und kom­bi­nie­ren daher die digi­ta­le Auszählung mit klas­si­schen Stimmzetteln. Unser Verfahren lässt sich ein­fach hand­ha­ben: Es erfor­dert kei­ne beson­de­ren Markierstifte oder Markiertechniken durch die Delegierten.

Hohe Öffentlichkeit
Der gro­ße Vorteil der digi­ta­len Auszählung ist ihr hoher Grad an Öffentlichkeit und der Dokumentation – sowohl der Wahlgänge als auch des Auszählverfahrens selbst. Der Zählvorgang lässt sich zum Beispiel über Großbildleinwände in einer Delegiertenversammlung live mitverfolgen.

 

 

Das 3‑stufige Auszählverfahren

Stufe 1: Hochleistungsscanner erfas­sen die Stimmzettel, mar­kie­ren die­se ein­deu­tig und spei­chern sie in Bildform.

Stufe 2: Eine Spezial-Software wer­tet die Stimmabgabe aus und legt das Ergebnis elek­tro­nisch ab.

Stufe 3: Die Wahlvorstandssoftware VOTUM fasst die Einzelergebnisse zusam­men und lei­tet sie als tech­ni­sches Stimmergebnis an den Wahlvorstand.

Klar lesbare Ergebnisse

Alle tech­nisch ermit­tel­ten Ergebnisse las­sen sich in Klarschrift dar­stel­len und wäh­rend des gesam­ten Vorgangs über­prü­fen. Herkömmliche Bürosoftware reicht hier­zu aus und zeigt die Daten in les­ba­rem Format an. Darüber hin­aus wer­den die Ergebnisse wäh­rend des Auszählvorgangs sofort auf CD gespei­chert und damit ein­deu­tig gesichert.

Überprüfbare Ergebnisse
Jeder ein­zel­ne Stimmzettel kann indi­vi­du­ell von der Erfassung bis zum Einfließen in das Gesamtergebnis nach­ver­folgt wer­den, direkt wäh­rend der Auszählung. Ein Vorteil, der unse­re Methode in Deutschland ein­zig­ar­tig macht.

Leistungen zur Betriebsratswahl

01. Wahlbegleitung

  • Wählerliste – erstel­len und führen
  • Wahlvorstand schu­len
  • Leitende Angestellte nach § 18a BetrVG zuordnen
  • Veröffentlichungen (Anträge) des Wahlvorstandes orga­ni­sie­ren und dokumentieren
  • Pflege von Wahlvorschlägen bzw. meh­re­rer Vorschlagslisten unterstützen
  • Wahlvorschläge auf Mehrfachkandidaturen überprüfen
  • Mehrfachstützunterschriften ermit­teln
  • Briefe an Mehrfachkandidaten bzw. Mehrfachunterstützern schreiben
  • Stimmzettel erstel­len – auf Wunsch maschinenlesbar
  • Briefwahlversand durch­füh­ren
  • Wichtigen Schriftwechsel nach Wahlvorstands-Vorgaben digi­tal sichern
  • Nutzung betriebs­in­ter­ner EDV unterstützen

 

02. Unmittelbare Wahl

  • Wahllokale pla­nen und einrichten
  • Wahlbenachrichtigungen ver­sen­den
  • Wahl mit Wahlbenachrichtigungen oder Werksausweisen durchführen
  • Unmittelbare Wahl in belie­big vie­len Wahllokalen durch­füh­ren – d. h. digi­ta­les „Abhaken“ einer zen­tra­len Wählerliste
  • Stimmzettel digi­tal auszählen
  • Online-Statistik der Wahlbeteiligung erstellen

03. Wahlnachbereitung

Wir sichern fol­gen­de Daten elektronisch:

  • kom­plet­te Wahldaten
  • gesam­ter rele­van­ter Wahl-Schriftwechsel
  • Organisationsstruktur

Referenzen

Bundesweite Unterstützung von mehr als 350 Wahlvorständen und 1.500 Wahlvorstandsmitgliedern bei Aufsichtsratswahlen und Betriebsratswahlen. Gern nen­nen wir Ihnen Ansprechpartner eines Kunden in Ihrem Unternehmensformat.