Wahlen beraten

in der Mitbestimmung

Die Wahlen in der Mitbestimmung wie Aufsichtsratswahlen nach den deut­schen Mitbestimmungsgesetzen oder Betriebsratswahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind bestimmt durch Formalitäten und Vorschriften. Die Gefahr der Wahlanfechtung steigt mit zuneh­men­der Komplexität. Wir unter­stüt­zen Wahlvorstände in der trans­pa­ren­ten Planung und Durchführung sämt­li­cher Maßnahmen, die die Mitbestimmungsgesetze und Wahlordnungen verlangen.

Unser Angebot

Die interPartner GmbH bie­tet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket zu Ihrer Wahl in der Mitbestimmung.

Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfahrung, unse­ren Experten und Expertinnen sowie unse­ren digi­ta­len Werkzeugen sind wir in der Lage, die Wahlen in der Mitbestimmung von der Wahlvorbereitung über die unmit­tel­ba­re Wahl bis zur Wahlnachbereitung zu bera­tung und zu begleiten.

Digitale Werkzeuge

Mit der Wahlvorstandssoftware Votum mini­mie­ren wir Ihren Aufwand für Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Wahl und sor­gen zugleich für ein revi­si­ons­si­che­res und trans­pa­ren­tes Verfahren.

Dabei steht immer im Vordergrund, Ihren eige­nen, höchs­ten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, ins­be­son­de­re im Hinblick auf eine gehei­me Wahl, gerecht zu werden.

Die digi­ta­le Wahlakte sichert den Informationsfluss zwi­schen den Wahlvorstandsmitgliedern bei einer Betriebsratswahl sowie den Mitgliedern des Hauptwahlvorstandes, den Mitgliedern der Betriebswahlvorstände und zwi­schen den Wahlvorständen und dem Koordinationsbüro bei einer Aufsichtsratswahl.

Unsere Leistungen

Sie kön­nen stets aus einem gro­ßen Spektrum unse­rer Leistungen wäh­len und sind nicht dar­an gebun­den, uns in jedem Wahlschritt dabei haben zu müssen.

Gerne über­neh­men wir alle Aufgaben der Wahlvorbereitung, der Wahlbegleitung, der Delegiertenversammlung (bei Aufsichtsratswalen) oder der unmit­tel­ba­ren Wahl und der Wahlnachbereitung.

Neben den direk­ten wahl­be­zo­ge­nen Leistungen über­neh­men wir selbst­ver­ständ­lich auch admi­nis­tra­ti­ve Aufgaben wie den Druck und Versand von Briefwahlunterlagen sowie die Erstellung von Delegiertenunterlagen.

Unsere Referenzen

Gern nen­nen wir Ihnen Ansprechpartner:innen, die zu Ihrer Projektanfrage passen.

Unsere Werkzeuge, unsere Verfahren — maßgeschneidert für Ihren Wahlerfolg!

Wir glau­ben dar­an, dass Wahlen modern, digi­tal, trans­pa­rent und feh­ler­re­du­ziert durch­ge­führt wer­den kön­nen. Hierzu bedarf es, wie in ande­ren Bereichen des Lebens auch, eines guten Plans, der rich­ti­gen Strategie und per­fek­ter Organisation. Wir bie­ten Ihnen Erfahrung, Expertise und Motivation, um gemein­sam mit Ihrem Wahlteam Ihre Aufsichtsratswahl erfolg­reich durch­zu­füh­ren. Dafür bedie­nen wir uns moderns­ter digi­ta­ler Werkzeuge und erfolg­rei­cher Beratungsstrategien.

Die digitale Wahlakte

Die digi­ta­le Wahlakte sichert den Informationsfluss zwi­schen den Mitgliedern des Hauptwahlvorstandes/ Unternehmenswahlvorstandes, den Mitgliedern der Betriebswahlvorstände und zwi­schen den Wahlvorständen und dem Koordinationsbüro bei einer Aufsichtsratswahl. Diese Plattform ermög­licht es den genann­ten Mitgliedern, je nach Funktion zeit­nah Zugang zu den maß­geb­li­chen Informationen im Wahlablauf zu erhalten.

zur digi­ta­len Wahlakte

Warum mit Votum arbeiten?

Revisionssicher und Transparent

Votum ist eine spe­zi­el­le, die Wahlprozesse bei Aufsichtsratswahlen unter­stüt­zen­de Software. Sie berück­sich­tigt die Vorgaben der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, sorgt für Transparenz von Entscheidungen und pro­to­kol­liert alle Arbeiten rund um die Wählerliste.

Insbesondere die vom Bundesarbeitsgericht beton­ten Grundsätze der gehei­men Wahl nach § 14 BetrVG gel­ten auch für Aufsichtsratswahlen. Die Stimmabgabe des Wählers darf nie­man­dem ande­ren bekannt werden.

Wähler schüt­zen

Trotz Anspruch des Arbeitgebers auf Einsicht in die Wahlakten gilt dies nicht für Bestandteile der Akte, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten ein­zel­ner wahl­be­rech­tig­ter Arbeitnehmer zulas­sen, wie z. B. die vom Wahlvorstand mit Stimmabgabevermerken ver­se­he­ne Wählerliste (s.a. BAG, Beschluss vom 27.7.2005 – 7 ABR 54/ 04).

Kein Zugriff für Administratoren

Aus Sicht des Gerichts gel­ten IT-Systemadministratoren als Funktion des Arbeitgebers und sind daher nicht berech­tigt, elek­tro­nisch geführ­te Wählerlisten ein­zu­se­hen. Die viel­fach geüb­te Praxis, Wählerlisten mit Hilfe des Arbeitgebers in des­sen IT-Systemen zu füh­ren, hält dem­nach einer gericht­li­chen Überprüfung nur nach Berücksichtigung obi­ger Auflagen stand.

Votum erfüllt die­se Auflagen durch ein eige­nes, der Systemadministration unzu­gäng­li­ches Rechtekonzept. Einzig der Wahlvorstand ver­gibt die Lese- und Schreibrechte an der Wählerliste, ein exter­ner Zugriff ist nicht möglich.

Durch die straf­fe Prozessführung wer­den ins­be­son­de­re orga­ni­sa­to­risch schwie­ri­ge Situationen, die durch eine hohe Zahl von betrieb­li­chen Wahlvorständen oder durch eine star­ke räum­li­che Verteilung des Unternehmens ent­ste­hen, entschärft.

Die Integration von Arbeitsabläufen hilft, die Personalkosten gegen­über hän­disch durch­ge­führ­ten Wahlvorbereitungen dras­tisch zu senken.

Wahlvorstandssoftware Votum

Votum ist das Herzstück aller Arbeiten um die Wählerliste. Mit Votum unter­stüt­zen wir den Wahlvorstand, doku­men­tie­ren alle Veränderungen an der Wählerliste, leis­ten die kon­kre­te Wahldurchführung und sichern die Wählerliste digi­tal – bis hin zur Erstellung der digi­ta­len Wahlakte. Ob Vorbereitung, Dokumentation oder Auszählung – Votum ist in allen Schritten dabei!

Warum mit Votum arbeiten?

Der interPartner Wahl•Planer

Mit dem Wahl•Planer haben die Wahlvorstände die Termine ihrer Aufsichtsratsweahl immer auf dem neu­es­ten Stand. Ob Sitzungen, Fristen oder Dokumente. Der Wahl•Planer unter­stützt die Kunden der interPartner GmbH bei ihren Wahlprojekten. 

Digitale Auszählung

Wir sor­gen für maxi­ma­le Transparenz

Die Mitbestimmungsgesetzgebung erlaubt den Einsatz von Wahlgeräten. Allerdings ste­hen die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt frei­ge­ge­be­nen Wahlgeräte in der öffent­li­chen Kritik. Am 3. März 2009 erklär­te das Bundesverfassungsgericht die Bundeswahlgeräteverordnung für ver­fas­sungs­wid­rig, da die­se „nicht sicher­stellt, dass nur sol­che Wahlgeräte zuge­las­sen und ver­wen­det wer­den, die den ver­fas­sungs­recht­li­chen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen“.

Wir neh­men die­se Kritik ernst und kom­bi­nie­ren daher die digi­ta­le Auszählung mit klas­si­schen Stimmzetteln. Unser Verfahren lässt sich ein­fach hand­ha­ben: Es erfor­dert kei­ne beson­de­ren Markierstifte oder Markiertechniken durch die Delegierten.

Hohe Öffentlichkeit

Der gro­ße Vorteil der digi­ta­len Auszählung ist ihr hoher Grad an Öffentlichkeit und der Dokumentation – sowohl der Wahlgänge als auch des Auszählverfahrens selbst. Der Zählvorgang lässt sich zum Beispiel über Großbildleinwände in einer Delegiertenversammlung live mitverfolgen.

Das 3‑stufige Auszählverfahren

Stufe 1: Hochleistungsscanner erfas­sen die Stimmzettel, mar­kie­ren die­se ein­deu­tig und spei­chern sie in Bildform.

Stufe 2: Eine Spezial-Software wer­tet die Stimmabgabe aus und legt das Ergebnis elek­tro­nisch ab.

Stufe 3: Die Wahlvorstandssoftware Votum fasst die Einzelergebnisse zusam­men und lei­tet sie als tech­ni­sches Stimmergebnis an den Wahlvorstand.

Klar les­ba­re Ergebnisse

Alle tech­nisch ermit­tel­ten Ergebnisse las­sen sich in Klarschrift dar­stel­len und wäh­rend des gesam­ten Vorgangs über­prü­fen. Herkömmliche Bürosoftware reicht hier­zu aus und zeigt die Daten in les­ba­rem Format an. Darüber hin­aus wer­den die Ergebnisse wäh­rend des Auszählvorgangs sofort auf CD gespei­chert und damit ein­deu­tig gesichert.

Überprüfbare Ergebnisse

Jeder ein­zel­ne Stimmzettel kann indi­vi­du­ell von der Erfassung bis zum Einfließen in das Gesamtergebnis nach­ver­folgt wer­den, direkt wäh­rend der Auszählung. Ein Vorteil, der unse­re Methode in Deutschland ein­zig­ar­tig macht.