Wahlen beraten
in der Mitbestimmung
Die Wahlen in der Mitbestimmung wie Aufsichtsratswahlen nach den deutschen Mitbestimmungsgesetzen oder Betriebsratswahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind bestimmt durch Formalitäten und Vorschriften. Die Gefahr der Wahlanfechtung steigt mit zunehmender Komplexität. Wir unterstützen Wahlvorstände in der transparenten Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen, die die Mitbestimmungsgesetze und Wahlordnungen verlangen.

Unser Angebot
Die interPartner GmbH bietet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket zu Ihrer Wahl in der Mitbestimmung.
Mit unserer langjährigen Erfahrung, unseren Experten und Expertinnen sowie unseren digitalen Werkzeugen sind wir in der Lage, die Wahlen in der Mitbestimmung von der Wahlvorbereitung über die unmittelbare Wahl bis zur Wahlnachbereitung zu beratung und zu begleiten.

Digitale Werkzeuge
Mit der Wahlvorstandssoftware Votum minimieren wir Ihren Aufwand für Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Wahl und sorgen zugleich für ein revisionssicheres und transparentes Verfahren.
Dabei steht immer im Vordergrund, Ihren eigenen, höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf eine geheime Wahl, gerecht zu werden.
Die digitale Wahlakte sichert den Informationsfluss zwischen den Wahlvorstandsmitgliedern bei einer Betriebsratswahl sowie den Mitgliedern des Hauptwahlvorstandes, den Mitgliedern der Betriebswahlvorstände und zwischen den Wahlvorständen und dem Koordinationsbüro bei einer Aufsichtsratswahl.

Unsere Leistungen
Sie können stets aus einem großen Spektrum unserer Leistungen wählen und sind nicht daran gebunden, uns in jedem Wahlschritt dabei haben zu müssen.
Gerne übernehmen wir alle Aufgaben der Wahlvorbereitung, der Wahlbegleitung, der Delegiertenversammlung (bei Aufsichtsratswalen) oder der unmittelbaren Wahl und der Wahlnachbereitung.
Neben den direkten wahlbezogenen Leistungen übernehmen wir selbstverständlich auch administrative Aufgaben wie den Druck und Versand von Briefwahlunterlagen sowie die Erstellung von Delegiertenunterlagen.
Unsere Referenzen
Gern nennen wir Ihnen Ansprechpartner:innen, die zu Ihrer Projektanfrage passen.
Unsere Werkzeuge, unsere Verfahren — maßgeschneidert für Ihren Wahlerfolg!
Wir glauben daran, dass Wahlen modern, digital, transparent und fehlerreduziert durchgeführt werden können. Hierzu bedarf es, wie in anderen Bereichen des Lebens auch, eines guten Plans, der richtigen Strategie und perfekter Organisation. Wir bieten Ihnen Erfahrung, Expertise und Motivation, um gemeinsam mit Ihrem Wahlteam Ihre Aufsichtsratswahl erfolgreich durchzuführen. Dafür bedienen wir uns modernster digitaler Werkzeuge und erfolgreicher Beratungsstrategien.
Die digitale Wahlakte
Die digitale Wahlakte sichert den Informationsfluss zwischen den Mitgliedern des Hauptwahlvorstandes/ Unternehmenswahlvorstandes, den Mitgliedern der Betriebswahlvorstände und zwischen den Wahlvorständen und dem Koordinationsbüro bei einer Aufsichtsratswahl. Diese Plattform ermöglicht es den genannten Mitgliedern, je nach Funktion zeitnah Zugang zu den maßgeblichen Informationen im Wahlablauf zu erhalten.
Warum mit Votum arbeiten?
Revisionssicher und Transparent
Votum ist eine spezielle, die Wahlprozesse bei Aufsichtsratswahlen unterstützende Software. Sie berücksichtigt die Vorgaben der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, sorgt für Transparenz von Entscheidungen und protokolliert alle Arbeiten rund um die Wählerliste.
Insbesondere die vom Bundesarbeitsgericht betonten Grundsätze der geheimen Wahl nach § 14 BetrVG gelten auch für Aufsichtsratswahlen. Die Stimmabgabe des Wählers darf niemandem anderen bekannt werden.
Wähler schützen
Trotz Anspruch des Arbeitgebers auf Einsicht in die Wahlakten gilt dies nicht für Bestandteile der Akte, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner wahlberechtigter Arbeitnehmer zulassen, wie z. B. die vom Wahlvorstand mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste (s.a. BAG, Beschluss vom 27.7.2005 – 7 ABR 54/ 04).
Kein Zugriff für Administratoren
Aus Sicht des Gerichts gelten IT-Systemadministratoren als Funktion des Arbeitgebers und sind daher nicht berechtigt, elektronisch geführte Wählerlisten einzusehen. Die vielfach geübte Praxis, Wählerlisten mit Hilfe des Arbeitgebers in dessen IT-Systemen zu führen, hält demnach einer gerichtlichen Überprüfung nur nach Berücksichtigung obiger Auflagen stand.
Votum erfüllt diese Auflagen durch ein eigenes, der Systemadministration unzugängliches Rechtekonzept. Einzig der Wahlvorstand vergibt die Lese- und Schreibrechte an der Wählerliste, ein externer Zugriff ist nicht möglich.
Durch die straffe Prozessführung werden insbesondere organisatorisch schwierige Situationen, die durch eine hohe Zahl von betrieblichen Wahlvorständen oder durch eine starke räumliche Verteilung des Unternehmens entstehen, entschärft.
Die Integration von Arbeitsabläufen hilft, die Personalkosten gegenüber händisch durchgeführten Wahlvorbereitungen drastisch zu senken.
Wahlvorstandssoftware Votum
Votum ist das Herzstück aller Arbeiten um die Wählerliste. Mit Votum unterstützen wir den Wahlvorstand, dokumentieren alle Veränderungen an der Wählerliste, leisten die konkrete Wahldurchführung und sichern die Wählerliste digital – bis hin zur Erstellung der digitalen Wahlakte. Ob Vorbereitung, Dokumentation oder Auszählung – Votum ist in allen Schritten dabei!
Der interPartner Wahl•Planer
Digitale Auszählung
Wir sorgen für maximale Transparenz
Die Mitbestimmungsgesetzgebung erlaubt den Einsatz von Wahlgeräten. Allerdings stehen die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt freigegebenen Wahlgeräte in der öffentlichen Kritik. Am 3. März 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig, da diese „nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen“.
Wir nehmen diese Kritik ernst und kombinieren daher die digitale Auszählung mit klassischen Stimmzetteln. Unser Verfahren lässt sich einfach handhaben: Es erfordert keine besonderen Markierstifte oder Markiertechniken durch die Delegierten.
Hohe Öffentlichkeit
Der große Vorteil der digitalen Auszählung ist ihr hoher Grad an Öffentlichkeit und der Dokumentation – sowohl der Wahlgänge als auch des Auszählverfahrens selbst. Der Zählvorgang lässt sich zum Beispiel über Großbildleinwände in einer Delegiertenversammlung live mitverfolgen.
Das 3‑stufige Auszählverfahren
Stufe 1: Hochleistungsscanner erfassen die Stimmzettel, markieren diese eindeutig und speichern sie in Bildform.
Stufe 2: Eine Spezial-Software wertet die Stimmabgabe aus und legt das Ergebnis elektronisch ab.
Stufe 3: Die Wahlvorstandssoftware Votum fasst die Einzelergebnisse zusammen und leitet sie als technisches Stimmergebnis an den Wahlvorstand.
Klar lesbare Ergebnisse
Alle technisch ermittelten Ergebnisse lassen sich in Klarschrift darstellen und während des gesamten Vorgangs überprüfen. Herkömmliche Bürosoftware reicht hierzu aus und zeigt die Daten in lesbarem Format an. Darüber hinaus werden die Ergebnisse während des Auszählvorgangs sofort auf CD gespeichert und damit eindeutig gesichert.
Überprüfbare Ergebnisse
Jeder einzelne Stimmzettel kann individuell von der Erfassung bis zum Einfließen in das Gesamtergebnis nachverfolgt werden, direkt während der Auszählung. Ein Vorteil, der unsere Methode in Deutschland einzigartig macht.
