BR-Profis - Kompetenzentwicklung
Lernen, was stark macht.
Die Anforderungen für Betriebsrats-Profis wandeln sich ständig – durch neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen und technologische Innovationen. Hinzu treten Veränderungen in der Unternehmenspolitik und unserer Gesprächskultur. Mitbestimmungsträgerinnen und -träger bekommen die Auswirkungen täglich zu spüren und müssen sich immer wieder neu darauf einstellen. Eine ständige Lernaufgabe!
Rückhalt vom Gesetzgeber
Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglicht neue und flexible Mitbestimmungsstrukturen. Wichtige Beispiele sind die Bildung von Sparten- und Regionalbetriebsräten und die Zusammenfassung von Betrieben (gem. § 3 BetrVG). Der Wandel zeigt sich auch im Wegfall des Gruppenprinzips (frühere Unterscheidung Arbeiter/Angestellte im gestrichenen § 6 BetrVG) und der Einführung von Delegationen des Beteiligungsrechtes auf Arbeitnehmergruppen (gem. § 28a BetrVG). Zu nennen ist außerdem die Beteiligung der betrieblichen Auskunftsperson (§ 80 Abs. 2 BetrVG).
Höherer Qualifizierungsbedarf
Ein gestärktes Betriebsrats-Gremium, das sich bei der Mitbestimmung im Bereich Beschäftigung und Qualifizierung (siehe hierzu §§ 87, 92a, 96, 97, 99 und 111 BetrVG) einsetzt, hat auch mehr Qualifizierungsbedarf. Vor allem in den folgenden Schlüsselqualifikationen:
- Fachkompetenz
- Methodenkompetenz
- Persönlichkeitskompetenz
- Sozialkompetenz
Sozialkompetenz als Schlüsselkompetenz
Die Sozialkompetenz – heute auch Soft Skills genannt – nimmt unter den einzelnen Kompetenzen eine Schlüsselstellung ein. Zu ihr gehören persönliche Fähigkeiten und Einstellungen wie zum Beispiel die eigene Motivation zur Betriebsratsarbeit. Sie ist die Basis für lebenslanges Lernen und viele weitere Handlungskompetenzen.
Der Gesetzgeber hat den gestiegenen Qualifikationsbedarf in den Handlungskompetenzen in der Formulierung des § 37 BetrVG deutlich berücksichtigt. Hinweise geben die Absätze 2 bis 3 und Absatz 6 als erweiterter Ausgleichsanspruch bei Teilnahme von Schulungen außerhalb der Arbeitszeit in Verbindung mit § 40 BetrVG - Kostenübernahme und die §§ 87, 92a, 96 - 99 und 111 BetrVG.
Individuelle Seminarkonzepte.
Wir stärken Ihr Betriebsrats- bzw. Personalrats-Gremium mit integrierten Maßnahmen. Das heißt: die einzelnen Lerninhalte sehen wir nie getrennt, sondern immer im Zusammenhang mit Ihren Fortschritten und dem gesamten Seminarverlauf. Deshalb überprüfen wir ständig den bisherigen Lerntransfer.
Soziale Kompetenzen
Unsere Trainings geben Ihnen eine solide Grundlage. Sie finden im gesamten Gremium statt. Die Maßnahmen sind zeitlich und räumlich immer so abgestimmt, dass sie in Ihren Mitbestimmungsalltag passen.
- Teambildung und Teamentwicklung
- Führung und Konflikt
Klassische Werkzeugkompetenzen
Diese Trainings machen Sie mit den wichtigsten Werkzeugkompetenzen vertraut. Auf Wunsch vermitteln wir z. B. folgende Bausteine:
- Kommunikation
- Rhetorik
- Präsentationstechniken
- Moderationsfähigkeiten
Zusätzliche Trainings zur Arbeitsorganisation
Die folgenden Trainings runden unser Konzept des integrierten Lernens ab:
- Individuell- und gruppenorientierte Arbeitsorganisation
- Zeitmanagement-Werkzeuge
- Ablauf-Reorganisation des Betriebsrats- bzw. Personalratsbüros
Referenzen
Auszug aus unserer Kundenliste:
- Betriebsrat BP Chemicals AG
- Betriebsrat Sasol Germany GmbH
- Gemeinschaftsbetriebsrat Chemiepark Marl
- Betriebsrat Henkel AG & Co. KGaA
- Konzernbetriebsrat AREVA NP GmbH
- Betriebsrat BASF Shared Service GmbH
Veröffentlichung
Team Betriebsrat - Ein Projekt zur Personalentwicklung und Qualifizierung von Betriebsräten bei der BP Chemicals AG in Marl. Von Christof Balkenhol und Uwe Knape. In: Mitbestimmung 07/2002
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Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner bei unseren Referenzunternehmen.
