Elektronische Wahlakte

 

Die digi­ta­le Wahlakte sichert den Informationsfluss zwi­schen den Wahlvorstandsmitgliedern bei einer Betriebsratswahl sowie den Mitgliedern des Hauptwahlvorstandes, den Mitgliedern der Betriebswahlvorstände und zwi­schen den Wahlvorständen und dem Koordinationsbüro bei einer Aufsichtsratswahl. Diese Plattform ermög­licht es den genann­ten Mitgliedern, je nach Funktion zeit­nah Zugang zu den maß­geb­li­chen Informationen im Wahlablauf zu erhalten.

ELEKTRONISCHE Wahlakte

 

Die digi­ta­le Wahlakte sichert den Informationsfluss zwi­schen den Wahlvorstandsmitgliedern bei einer Betriebsratswahl sowie den Mitgliedern des Hauptwahlvorstandes, den Mitgliedern der Betriebswahlvorstände und zwi­schen den Wahlvorständen und dem Koordinationsbüro bei einer Aufsichtsratswahl. Diese Plattform ermög­licht es den genann­ten Mitgliedern, je nach Funktion zeit­nah Zugang zu den maß­geb­li­chen Informationen im Wahlablauf zu erhalten.

Gut vorbereitet sein mit digitalen Werkzeugen

Zentral organisieren und informieren

Ziel ist es, Dokumente, Aushänge, Protokolle und Terminpläne nicht mehr per E‑Mail zu ver­sen­den und jeweils indi­vi­du­ell abzu­le­gen, son­dern dies zen­tral über die digi­ta­le Wahlakte abzu­wi­ckeln. Hierzu ver­fügt die Kolaborationsplattform über eine Benachrichtigungsfunktion, die die Mitglieder indi­vi­du­ell und selek­tiv über das Ablegen eines Protokolls oder eines Aushangs benachrichtigt.

So wer­den z. B. die Mitglieder des Hauptwahlvorstandes in einer täg­li­chen Zusammenfassung über Änderungen in den maß­geb­li­chen Schriftwechselbibliotheken infor­miert. Die Informationsmail beinhal­tet einen Link, um die betref­fen­de Bibliothek zu errei­chen. Die damit gewon­ne­ne Übersichtlichkeit und Verfahrenssicherheit dient der Vereinfachung des orga­ni­sa­to­ri­schen Aufwands.

Fristenpläne und Protokolle versionieren

Eine wei­te­re Funktion erle­digt die Versionierung von Fristenplänen und Protokollen, so dass die ver­wor­fe­nen Vorgänger eines Dokuments ohne beson­de­res Zutun des/der Korrigierenden erhal­ten blei­ben. Die in den Kalendern ein­ge­tra­ge­nen Termine las­sen sich mit dem eige­nen Kalender syn­chro­ni­sie­ren, Mitgliedslisten der ein­zel­nen Wahlvorstände erleich­tern die Erreichbarkeit von Verantwortlichen.

Daten sicher und verschlüsselt übertragen

Die digi­ta­le Wahlakte wird web­ba­siert von jedem Standort aus mit dem Internet-Browser — bei bestehen­der Internetverbindung — erreicht, die Daten wer­den sicher und ver­schlüs­selt über­tra­gen. Der Zugang wird über eine Zugangskennung und ein Kennwort geregel.

Wahlakte nach der Wahl sichern

Nach Abschluss der Wahl wer­den alle Dokumente und Daten der elek­tro­ni­schen Wahlakte Bestandteil der vor­ge­schrie­be­nen Wahlakte nach den Bestimmungen der jewei­li­gen Wahlordnungen. Die digi­ta­le Wahlakte wird gesi­chert auf einen nur les­ba­ren Datenträger und an den ver­ant­wort­li­chen Wahlvorstand zur gesetz­li­chen Archivierung übergeben.